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Terminvereinbarung

Für ein Erstgespräch (50min) bitte ich Sie mit mir telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen. Ich melde mich verlässlich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um mir mit Ihnen einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Im Rahmen des Erstgespräches schauen wir uns Ihre Anliegen und Problemlagen an und entscheiden gemeinsam über die weitere Vorgehensweise.  

Honorar​

Eine Beratungs- bzw. Behandlungseinheit umfasst 50 min und kostet 110 €.

Eine Einheit (Einzel-)Supervision für Ausbildungskandidat:innen umfasst 50 min und beläuft sich auf 80 €.

 

Teilrefundierung

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt vorliegt und spätestens vor der zweiten Therapieeinheit eine ärztliche Überweisung erfolgt.

 

Je nach Krankenkasse variiert die Höhe der Rückerstattung. Kostenzuschüsse für eine Einheit von 50 Min. (Stand Jänner 2025):

ÖGK: 33,70 Euro

SVS: 45,00 Euro

BVAEB: 48,80 Euro

 

Selbstbehalte können auch bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.

Kostenzuschüsse nach der 10. klinisch-psychologischen Behandlungseinheit erfordern außerdem eine gesonderte Bewilligung seitens der Sozialversicherungsträger.

Verschwiegenheit

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der strengen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 sowie dem Berufsgeheimnis.

Absageregelung

Ich ersuche um rechtzeitige Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird der Termin verrechnet, da er so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

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